vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderungen auf Grund des AbgÄG 1986 im Bereich der Lohnsteuer

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1987, 70 Heft 2 v. 1.2.1987

EStG: §§ 33, 72, 73

Das BMF hat mit Erl 26. 11. 1986, AÖF 328, zu den Änderungen Stellung genommen:

1. Allgemeiner Absetzbetrag

Der allgemeine Absetzbetrag setzt sich ab 1987 aus dem Grundbetrag von 6.430 S und einem variablen Betrag bis zu 2.000 S (bei Einkommen bis zu 500.000 S) zusammen. Der variable Teil des Absetzbetrages kann bei der Lohnsteuer nur unter Zugrundelegung des im betreffenden Lohnzahlungszeitraumes erhaltenen Bezuges - hochgerechnet auf das Kalenderjahr - ermittelt werden. Eine Neuberechnung kann nur im Zuge der Veranlagung oder eines Jahresausgleiches erfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!