EStG § 2
UStG § 2 Abs 5 Z 2
In Fällen, in denen die wirtschaftliche Verwertung einer Liegenschaft ursprünglich im Wege einer Veräußerung - damit außerhalb der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung - beabsichtigt war, bieten Bemühungen um die Ausmietung allfälliger Mieter noch kein genügend deutliches Indiz dafür, daß in naher Zukunft mit der Erzielung positiver Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gerechnet werden kann. Sollten nach der Ausmietung tatsächlich Maßnahmen gesetzt werden, die zweifelsfrei auf Einnahmenüberschüsse schließen lassen, würde dies dazu führen, daß eine bis dahin objektiv nicht ertragbringende Liegenschaft ab dem Zeitpunkt dieser Maßnahmen als Einkunftsquelle anzusehen wäre.