EStG § 4 Abs 4, § 6
Der Gerichtshof hält an seiner bisherigen Rechtsansicht fest, wonach Pflichtteilschulden grundsätzlich immer Privatschulden sind. Dies gilt im Hinblick auf den eindeutigen Schuldgrund auch in Ansehung des Grundsatzes, daß es dem Steuerpflichtigen freisteht, ob er seinen Betrieb mit Eigen- oder mit Fremdkapital finanziert (siehe zu diesem Grundsatz zuletzt VwGH 12. 11. 1985, 85/14/0074).