ArbVG § 59
In der Verletzung der Verpflichtung des Wahlvorstandes, bei Bekanntwerden der Abwesenheit einer größeren Anzahl der Arbeitnehmer von sich aus Wahlkarten auszustellen, liegt ein Mangel des Wahlverfahrens, der das Wahlergebnis beeinflußt.
EA Innsbruck 3. 10. 1986, Re 35/86