ArbVG § 105 Abs 3 Z 2
Der Kündigungsanfechtung eines 56-jährigen Arbeitnehmers, der für vier Kinder und eine Ehefrau sorgepflichtig ist, und der trotz einer Vielzahl von Bewerbungen keinen neuen Arbeitsplatz findet, ist stattzugeben, wenn der Arbeitgeber für das vom Arbeitnehmer betreute Aufgabengebiet einen neuen, billigeren Arbeitnehmer einstellt.