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Mehrere Rechtsmittelschriften einer Partei - Interpretation eines Schiedsvertrages

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 54 Heft 2 v. 1.2.1987

ZPO §§ 84, 474 Abs 2, 495, 513, 577

ABGB §§ 914, 1391

Auch nach der Zivilverfahrens-Novelle 1983 sind Ergänzungen oder Austausch von Rechtsmittelschriften auch innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht zulässig.

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