vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gibt es einen „freien“ Handelsvertreter?

ArbeitsrechtGeorg SchimaRdW 1987, 16 Heft 1 v. 1.1.1987

1. Einleitung - Problemstellung

Der OGH vertritt in bereits ständiger Rsp1)1)Andeutungsweise bereits in Arb 9315, Arb 9347; ähnlich Arb 9400; explizit dann in Arb 9945 und 10.025. In der E Arb 8030, welche zB von Martinek - Schwarz 6, AngG 27 als Belegstelle herangezogen wird, ist zwar einmal vom „freien Vertreter“ die Rede; es wird aber (zumindest in der veröffentlichten Fassung) nicht klar, was der OGH damit meint. Im zugrundeliegenden Fall verneinte er jedenfalls bloß ein Arbeitsverhältnis. folgende Auffassung: Neben dem selbständigen Handelsvertreter iSd § 1 HVG und dem unter das AngG fallenden angestellten Handelsvertreter gäbe es noch den Typus des „freien Handelsvertreters“. Dessen Arbeitsbedingungen würden zwar „so frei wie möglich“ gestaltet, er sei aber von dem meist einzigen Geschäftsherrn, auch bei nebenberuflicher Tätigkeit, wirtschaftlich abhängig und demnach in ähnlicher Weise wie ein Angestellter schutzbedürftig und mangels wirtschafticher Selbständigkeit nicht Unternehmer oder Kaufmann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!