EStG § 2
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit auf Dauer gesehen Einnahmen erwarten läßt, kommt es entscheidend darauf an, wie der Steuerpflichtige diese Tätigkeit tatsächlich gestaltet. Wird eine Tätigkeit mit Fremdmitteln finanziert, kann die Annahme von Liebhaberei nicht mit der Behauptung entkräftet werden, bei Übergang zur Eigenfinanzierung könnten Überschüsse erwirtschaftet werden.