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Kein Verlustvortrag bei griffweiser und pauschaler Schätzung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 428 Heft 12 v. 1.12.1987

EStG § 18 Abs 1 Z 4

GewStG: § 6 Abs 3

Ist ein erklärter Verlust nicht nach bloßer Korrektur der Buchhaltung auf Grund abgabenbehördlicher Prüfung, sondern weitgehend durch griffweise und pauschale Schätzung ermittelt worden, kann der Verlust auch nicht im Hinblick auf das VfGH-Erkenntnis vom 3. 3. 1987, G 170-172/86, vorgetragen werden.

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