vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit trotz vereinbarten Endtermins

ArbeisrechtJudikatur ArbeisrechtRdW 1987, 419 Heft 12 v. 1.12.1987

AngG § 20 Abs 1

Ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit liegt auch dann vor, wenn die Parteien einen Endtermin vereinbaren, zu dem es aber nur dann enden soll, wenn vorher zu diesem Termin ordnungsgemäß gekündigt oder die Erklärung abgegeben wird, das Arbeitsverhältnis über diesen Termin hinaus nicht mehr fortsetzen zu wollen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!