MRG § 30 Abs 2 Z 9
Die Rechtsprechung zum Begriff des Eigenbedarfs im § 19 Abs 2 Z 6 MG ist zur Auslegung des § 30 Abs 2 Z 9 MRG heranzuziehen.
Zwar ist die Schaffung einer Existenzgrundlage für ein Kind des Vermieters durch Verwendung der Bestandräumlichkeiten für ein neu zu gründendes Unternehmen ein Fall des zur Kündigung berechtigenden Eigenbedarfs; im Fall der Neugründung eines Unternehmens müssen aber besondere Umstände vorliegen, die es unzumutbar erscheinen lassen, das zu eröffnende Geschäft an anderer Stelle - etwa in den ohnehin zu beschaffenden Ersatzräumlichkeiten - zu betreiben, wie etwa eine körperliche Behinderung.