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Ablöse des Vermieters für Aufgabe der Mietrechte durch Mieter

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 408 Heft 12 v. 1.12.1987

MRG § 27

Wenn der Vermieter dem Mieter für die Aufgabe der Mietrechte etwas leistet, liegt keine verbotene Ablöse vor; dies gilt auch dann, wenn ein Dritter, der, ohne daß davon bei den Verhandlungen über die Ablöse die Rede war, Nachmieter wird, die vom Hauseigentümer zugesagte Leistung erbringt.

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