Im Zuge der politischen Willensbildung zur Schaffung einer sondergesetzlichen Regelung für Personalbereitstellung1) überragen die Regelungen über den arbeitsvertraglichen Status und die Anwendung von Kollektivverträgen auf überlassene Arbeitskräfte2) alle anderen Problemkreise an Bedeutung, da sie die ökonomisch brisantesten Auswirkungen haben. Andere, mit Personalbereitstellung verbundene Rechtsfragen genießen das Interesse der am Gesetzwerdungsprozeß Beteiligten nicht in diesem Maß, weil sie auf den ersten Blick nicht in dieser Weise bedeutsam sind. In den letzten Entwürfen3) nur äußerst dürftig berücksichtigt sind beispielsweise betriebsverfassungsrechtliche Fragen, die mit Personalbereitstellung verbunden sind. Droht hier einmal mehr das Entstehen einer gesetzlichen Regelung, die lücken- und damit mangelhaft ist?