ZustG §§ 4, 16 Abs 5, 17 Abs 3
Eine Wohnung bleibt auch dann Abgabestelle, wenn der Empfänger des zuzustellenden Schriftstückes eine oder mehrere Wochen abwesend ist; eine Ersatzzustellung durch Hinterlegung ist daher wirksam.
OGH 29. 4. 1987, 3 Ob 92/87