KStG § 8
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im Hinblick auf die schlechte wirtschaftliche Lage der Gesellschaft auf sein Geschäftsführergehalt und finanziert er seinen Lebensunterhalt mit Hilfe von der Gesellschaft ohne Zinsenvereinbarung und ohne Festlegung eines Rückzahlungstermines zugezählten Darlehen, stellen diese Darlehen eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.