KStG § 8 Abs 1
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist erfüllt, wenn bei einer Einheits-GmbH & Co KG die Komplementär-GmbH ihren Komplementäranteil und die Kommanditisten ihre Kommanditanteile an denselben Erwerber veräußern und dabei die Komplementär-GmbH keine angemessene Gegenleistung für ihren Komplementäranteil erhält.