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Erwerb junger Aktien:

SteuerrechtRdW 1986, 25 Heft 1 v. 1.1.1986

Bezugsrechte nicht begünstigt - Dividendenbefreiung vom Nominale

I. Sonderausgaben

Nach dem AbgÄG 1985 sind die Aufwendungen für die „Erstanschaffung junger Aktien“ als Sonderausgaben nach § 18 Abs 1 Z 8 abzugsfähig (gemeinsam mit Genußscheinen, die nur zu 75 % abzugsfähig sind, jährlich S 40.000,- für den Stpfl, zuzüglich S 40.000,- für den Ehegatten, wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht, zuzüglich S 10.000,- für jedes Kind iS des § 119

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