SteuerrechtRdW 1986, 24 Heft 1 v. 1.1.1986
Durch eine Änderung des § 3 Z 3 EStG wurde erreicht, daß Sterbegelder von Arbeitnehmern generell bis zu einem Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate steuerfrei sind.