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Änderungen im Bereich der Ertragsteuern durch das AbgÄG 985

SteuerrechtRdW 1986, 24 Heft 1 v. 1.1.1986

I. Einkommensteuer

1. Steuerbefreiungen

Durch eine Änderung des § 3 Z 3 EStG wurde erreicht, daß Sterbegelder von Arbeitnehmern generell bis zu einem Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate steuerfrei sind.

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