ArbVG § 122 Abs 1 Z 3
Der Tatbestand der Untreue ist nicht gegeben, wenn eine Arbeitnehmerin, ohne vorsätzlich gegen die Interessen des Arbeitgebers verstoßen zu wollen, am Tag nach dem Tod ihrer Mutter für 10 Parten die Frankiermaschine benutzt, weil sie von jener Arbeitnehmerin, die sonst Briefmarken für Arbeitnehmer bereithält, keine Briefmarken bekommen konnte.