ArbVG §§ 75, 120 ff
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz nach §§ 120 ff ArbVG kommt einem Rechnungsprüfer auf Grund seines eingeschränkten und mit der Funktion des Betriebsrates nicht vergleichbaren Aufgabenbereiches nicht zu.
LG Innsbruck 18. 9. 1985, 2 a Cg 17/85