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Kein Sonderkündigungsschutz für Rechnungsprüfer

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 23 Heft 1 v. 1.1.1986

ArbVG §§ 75, 120 ff

Der Kündigungs- und Entlassungsschutz nach §§ 120 ff ArbVG kommt einem Rechnungsprüfer auf Grund seines eingeschränkten und mit der Funktion des Betriebsrates nicht vergleichbaren Aufgabenbereiches nicht zu.

LG Innsbruck 18. 9. 1985, 2 a Cg 17/85

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