AlVG § 10 Abs 1
Der Vereitelungstatbestand des § 10 Abs 1 erster Satz zweiter Fall AlVG wird verwirklicht, wenn ein Arbeitssuchender
beim Vorstellungsgespräch erklärt, die als Dauerstellung angebotene Beschäftigung nur als Übergangslösung zu betrachten.