ASVG § 58
KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 28 ff
Nach der besonderen Beziehung des anspruchsberechtigten zum einhebenden Rechtsträger ist Anfechtungsgegner hinsichtlich aller, auch der für fremde Rechnung eingehobenen Beitragsforderungen, der Träger der Krankenversicherung allein.