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Leichte Fahrlässigkeit im Straßenverkehr

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 22 Heft 1 v. 1.1.1986

DHG § 2 (vor Nov BGBl 1983/169)

Fährt ein Arbeitgeber auf einen abgestellten, in die Fahrbahn hineinragenden, durch Pannendreieck und eingeschaltete Warnblinkanlage abgesicherten LKW-Zug bei idealen Sichtverhältnissen nach einem „Einnicken“ bei der Annäherung an die Unfallstelle auf, so liegt leichte Fahrlässigkeit vor.

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