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Nochmals: Verrechnung des Verlustvortrages nach § 1 Abs 5 StruktVG im Jahr der Verschmelzung

SteuerrechtWolfgang GassnerRdW 1985, 291 Heft 9 v. 1.9.1985

In RdW 1985/7, 224, hat Doralt zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Verlustabzuges bei der übernehmenden Gesellschaft im Falle der Verschmelzung oder Betriebseinbringung nach Art I StruktVG Stellung genommen. Er hat sich dabei gegen die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung gewandt, wonach der Verlustabzug veranlagungsjahrbezogen zu sehen wäre und deshalb in einem Veranlagungsjahr nur von einer Gesellschaft, nämlich der übertragenden, geltend gemacht werden könne, sodaß der Übergang des Rechtes auf Verlustabzug bei der übernehmenden Gesellschaft erst im folgenden Kalenderjahr berücksichtigt werden dürfe.

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