MRG § 12 Abs 3
Der Vermieter, der gem § 12 Abs 3 MRG vom Erwerber des Unternehmens einen angemessenen Mietzins verlangen darf, hat auch das Recht, im Rahmen der Angemessenheit des Hauptmietzinses eine Wertsicherung zu begehren, auch wenn im Bestandvertrag mit dem Unternehmensveräußerer keine Wertsicherungsklausel vereinbart war.