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Mietrechtsübergang nach § 12 Abs 3 MRG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 274 Heft 9 v. 1.9.1985

MRG §§ 1 Abs 4 Z 2, 12 Abs 3

Unter einem Wohnhaus iSd § 1 Abs 4 Z 2 MRG kann nur ein Gebäude verstanden werden, das zur Gänze Wohnzwecken gewidmet ist oder dessen Verwendung zu geschäftlichen Zwecken in den Hintergrund tritt.

§ 12 Abs 3 MRG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Maßgebender Zeitpunkt für den Mietrechtsübergang ist der vereinbarte Übergabetermin; nach diesem Zeitpunkt ist auch die Frage der Unternehmensfortführung zu beurteilen.

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