vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Gewährleistung beim Kauf eines Unternehmensanteils

WirtschaftsrechtGeorg WilhelmRdW 1985, 266 Heft 9 v. 1.9.1985

Ein Unternehmen, dessen Trägerin eine Gesellschaft ist, wird oft in der Weise ganz oder teilweise übernommen, daß alle oder einige Gesellschafter ausscheiden und neue an ihrer Statt in die Gesellschaft eintreten. Nicht die Gesamtsache Unternehmen wird also verkauft, sondern alle oder einzelne Gesellschaftsanteile. Dabei vereinbaren die Parteien häufig (und untechnisch), daß das Unternehmen mit Inventar und Anlagegütern, wie sie im Zeitpunkt des Kaufabschlusses zum Unternehmen gehörten, übernommen werden solle; oft wird auch eine Aufstellung wenigstens der wichtigeren Güter gemacht oder auf die letzte Bilanz verwiesen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!