Ein Unternehmen, dessen Trägerin eine Gesellschaft ist, wird oft in der Weise ganz oder teilweise übernommen, daß alle oder einige Gesellschafter ausscheiden und neue an ihrer Statt in die Gesellschaft eintreten. Nicht die Gesamtsache Unternehmen wird also verkauft, sondern alle oder einzelne Gesellschaftsanteile. Dabei vereinbaren die Parteien häufig (und untechnisch), daß das Unternehmen mit Inventar und Anlagegütern, wie sie im Zeitpunkt des Kaufabschlusses zum Unternehmen gehörten, übernommen werden solle; oft wird auch eine Aufstellung wenigstens der wichtigeren Güter gemacht oder auf die letzte Bilanz verwiesen.