AnzAbgG Wien: § 5
Bezieht ein Personalberatungsbüro für die von ihm vermittelten Inserate als „Mengenrabatte“ bezeichnete Provisionen, so kürzen diese Provisionen nicht das vom Inserenten gezahlte Entgelt, von dem die Anzeigenabgabe zu bemessen ist.
AnzAbgG Wien: § 5
Bezieht ein Personalberatungsbüro für die von ihm vermittelten Inserate als „Mengenrabatte“ bezeichnete Provisionen, so kürzen diese Provisionen nicht das vom Inserenten gezahlte Entgelt, von dem die Anzeigenabgabe zu bemessen ist.