Ein von einem Bleichereibetrieb geleisteter Kanalanschlußkostenbeitrag ist als immaterielles Wirtschaftsgut im gewerblichen Betriebsvermögen zu erfassen.
BFH 25. 5. 1984, BStBl 1984 II 616
Sachverhalt: Der Stpfl hat für den Anschluß eines Bleichereibetriebes an die gemeindliche Kläranlage einen Betrag von 106.000 DM gezahlt.