EStG § 16 Abs 1 Z 8
Stellt der StPfl für das Jahr, in dem er ein Gebäude unentgeltlich erworben hat, keinen Antrag auf Berechnung der AfA von den fiktiven Anschaffungskosten, so hat er sein Wahlrecht verbraucht; damit kann die AfA nur mehr vom Einheitswert berechnet werden.