EStG § 12
Die Einlage eines Wirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen ist keine Anschaffung. Eine stille Rücklage kann damit nicht von dem Teilwert des eingelegten Wirtschaftsgutes abgezogen werden.
BFH 11. 12. 1984, IX R 27/82, BStBl II 1985, 250