EStG §§ 21, 23
Eine GmbH & Co KG, die ausschließlich einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhält, bezieht grundsätzlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die Beteiligung der GmbH bewirkt aber, daß diese Einkünfte anteilig, soweit sie auch dem Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel der GmbH zuzurechnen sind, in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren und umzurechnen sind.