Nach Auffassung des BMF sind Kreditkartengesellschaften mit den von ihren Vertragsgeschäften eingehobenen Provisionen nicht umsatzsteuerpflichtig. Bei den Provisionen handle es sich um das Entgelt für einen steuerfreien Umsatz der Kreditkartengesellschaft (Erl 24. 11. 1983, Ö 212/2/1-IV/9/83). Danach wären die Kreditkartengesellschaften nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.