vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufsehereigenschaft und Teilnahme am allgemeinen Verkehr

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 118 Heft 4 v. 1.4.1985

ASVG § 333 Abs 3, 4

1. Ein Arbeitnehmer, der im Auftrag des Arbeitgebers andere Arbeitnehmer mit firmeneigenen Bussen von ihren Wohnorten zu den Arbeitsstellen befördert, ist hinsichtlich solcher Fahrten Aufseher iSd § 333 Abs 4 ASVG.

2. Eine Teilnahme am öffentlichen Verkehr liegt nicht vor, wenn sich der Unfall mit einem betriebseigenen, zur Beförderung der Arbeitnehmer von ihrem Wohnort auf die Arbeitsstellen bestimmten Bus ereignet hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!