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Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 118 Heft 4 v. 1.4.1985

EStG § 72 Abs 2 Z 1

1. Der vom Arbeitnehmer fristgerecht an den Arbeitgeber zu stellende Antrag zur Durchführung des Jahresausgleiches ist nicht an die Einhaltung bestimmter Formen gebunden; es genügt vielmehr, daß der Antragswille gegenüber dem Arbeitgeber in einer Weise Ausdruck gefunden hat, die keine Zweifel offen läßt und der Abgabenbehörde eine einwandfreie Überprüfung ermöglicht.

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