Mit 1. 1. 1987 wird das im Nationalrat kürzlich verabschiedete Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG), BGBl 1985/104, in Kraft treten. Mit ihm wird der Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialrechtssachen auf eine neue Basis gestellt. Im folgenden soll versucht werden, die für die Praxis bedeutsamsten Neuerungen kurz herauszuarbeiten und so einen Überblick über die durch das ASGG bewirkte Reform zu geben. Daß dabei auf Vollständigkeit verzichtet werden muß, ergibt sich schon aus dem Umfang des Gesetzes, das nicht weniger als 104, oft recht umfangreiche Paragraphen enthält. Eine nähere Auseinandersetzung mit den teils tiefgreifenden Neuerungen muß künftigen Beiträgen zu Einzelthemen vorbehalten bleiben.