Sog „Aussetzungsverträge“ über die einvernehmliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses ohne Liquidierung der Ansprüche aus dessen Beendigung (insb Abfertigung) bei gleichzeitiger Vereinbarung der Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Aussetzungszeitraum unter voller Anrechnung der Vordienstzeiten haben in den letzten Jahren in der Praxis konjunkturbedingt steigende Bedeutung erlangt, und auch das Schrifttum hat sich damit eingehend befaßt (s Marhold in RdW 1984, 246 ff und die dortigen Hinweise).