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Zur Befristung von Arbeitsverhältnissen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 86 Heft 3 v. 1.3.1985

AngG §§ 19, 20

1. Nicht jede Vereinbarung einer das gesetzliche Höchstmaß übersteigenden Probezeit führt zur Annahme eines befristeten Dienstverhältnisses iSd § 19 Abs 1 AngG; es ist jeweils im Einzelfall nach dem Willen der Parteien zu beurteilen, ob ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden sollte.

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