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Freiwillige Höherversicherung: Volle Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgaben - geplante Neuregelung wieder verfassungswidrig?

SteuerrechtRdW 1985, 56 Heft 2 v. 1.2.1985

Mit Erk vom 30. 6. 1984, G 101/84, hatte der VfGH die Besteuerung der Pensionen aus der Sozialversicherung (§ 25 Abs 1 Z 3 EStG) als verfassungswidrig aufgehoben, weil sie bei einer freiwilligen Höherversicherung zu einer doppelten Besteuerung geführt hat: Einerseits waren die Beiträge wegen der Sonderausgabengrenzen nicht oder nur beschränkt abzugsfähig, andererseits war die Pension von der ersten Pensionszahlung an steuerpflichtig.

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