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Nachträgliche Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitglieds

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 382 Heft 12 v. 1.12.1985

ArbVG § 122 Abs 3

Um die nachträgliche Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitglieds wegen Ehrverletzung ist ehestens anzusuchen. Ein erst 2 Monate nach Ausspruch der Entlassung gestellter Antrag ist als verspätet eingebracht abzuweisen.

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