vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abfertigung in der Bauwirtschaft

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 382 Heft 12 v. 1.12.1985

KV Bauindustrie und -gewerbe: § 13 Z 2

§ 13 Z 2 KV Bau verfügt, daß unterbrochene Dienstzeiten maximal bis zum 1. 4. 1972 rückwirkend zusammengerechnet werden können, regelt jedoch nicht die Anrechnung von Vordienstzeiten schlechthin und damit nicht einen Ausschluß jeglicher vor diesem Zeitpunkt liegender Dienstzeiten von der Anrechnung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!