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Zurückweisung mangelhafter Revision

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 382 Heft 12 v. 1.12.1985

ArbGG: § 23 a Abs 4

ZPO §§ 474 Abs 2, 513

Eine Revision, die das Urteil des Berufungsgerichtes der Erklärung nach zur Gänze anficht, jedoch bloß hinsichtlich eines die Revisionsgrenze nicht übersteigenden Betrages ausgeführt ist, ist zurückzuweisen.

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