ABGB: §§ 1162 b, 1497
AngG § 29
1. Einer während der Lehrzeit vom Lehrberechtigten vorgenommenen ungerechtfertigten vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses kommt hinsichtlich des für die Dauer der Behaltezeit befristeten - kraft Vereinbarung oder Gesetzes bestehenden - Arbeitsverhältnisses die Wirkung einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu, die zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen iSd §§ 1162 b ABGB bzw 29 AngG berechtigt.