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Arbeitszeit: Verkürzung und neue Flexibilität

ArbeitsrechtRdW 1985, 376 Heft 12 v. 1.12.1985

Ende Oktober erzielten die Kollektivvertragspartner eine Einigung darüber, ab 1. 11. 1986 für die Arbeiter in der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie und die Industrieangestellten einschließlich der Lehrlinge die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 auf 38, 5 Stunden mit Durchführung eines Lohnausgleiches1)1)Nach Inkrafttreten der Arbeitszeitverkürzung bleiben die bestehenden Wochen- und Monatslöhne, Monatsgehälter und Lehrlingsentschädigungen unverändert, die Stundenlöhne, Akkord- und Prämienverdienste werden, soweit die bisherige Normalarbeitszeit 40 Stunden betrug, um 3,9 % aufgewertet. Das Ausmaß einer Reduktion der Lohn- und Gehaltserhöhungen des kommenden Jahres infolge der Arbeitszeitverkürzung wurde heuer nicht erörtert. zu verkürzen. Damit werden nach einer Arbeitszeitverkürzung im graphischen Gewerbe2)2)Hier wurde die wöchentliche Normalarbeitszeit im Rahmen der Kollektiwerträge für Arbeiter und technische Angestellte mit 1. 4. 1985 bei gleichzeitiger Kürzung des Ergebnisses der Lohnverhandlungen auf 38 Stunden reduziert, wobei Dienstgebern von Betrieben mit unter 20 Dienstnehmern eine Wahlmöglichkeit zwischen der Arbeitszeitverkürzung und einer zusätzlichen Lohnerhöhung eingeräumt wurde. und einer entsprechenden Empfehlung in der Zuckerindustrie3)3)Den Betrieben der Zuckerindustrie wurde empfohlen, für den Zeitraum 28. 1. bis 31. 8. 1985 eine probeweise Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 38 Stunden durchzuführen. große Arbeitnehmergruppen von einer Verkürzung der Arbeitszeit betroffen sein.

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