Ende Oktober erzielten die Kollektivvertragspartner eine Einigung darüber, ab 1. 11. 1986 für die Arbeiter in der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie und die Industrieangestellten einschließlich der Lehrlinge die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 auf 38, 5 Stunden mit Durchführung eines Lohnausgleiches1) zu verkürzen. Damit werden nach einer Arbeitszeitverkürzung im graphischen Gewerbe2) und einer entsprechenden Empfehlung in der Zuckerindustrie3) große Arbeitnehmergruppen von einer Verkürzung der Arbeitszeit betroffen sein.