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Gebührenpflicht bei Verlängerung der Geltungsdauer eines gebührenpflichtigen Rechtsgeschäftes

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 360 Heft 11 v. 1.11.1985

GebG: § 21, § 33 TP 10 Abs 1 Z 2

Der § 21 GebG idF BGBl 1981/48 begründet schon nach der eigentümlichen Bedeutung seiner Worte (§ 6 ABGB) die Gebührenpflicht für die „Weiterbestellung“ eines Universitätsassistenten, selbst wenn die Dauer der Bestellung kein für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblicher Umstand ist.

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