UStG § 1
Wird ein Angelteich nur für Betriebsangehörige zur Verfügung gestellt, so erfolgt dies im Rahmen des Unternehmens für Zwecke des Unternehmens. Damit kann für die Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Angelteich der Vorsteuerabzug vorgenommen werden, ohne daß ein Eigenverbrauch vorliegt.