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Verdeckte Gewinnausschüttung an minderbeteiligten Gesellschafter

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 359 Heft 11 v. 1.11.1985

KStG § 8

Der minderbeteiligte Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft empfängt eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Kapitalgesellschaft im Hinblick auf seine Beteiligung unentgeltlich Leistungen an eine andere Kapitalgesellschaft erbringt, an der der Gesellschafter eine Mehrheitsbeteiligung hat.

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