EStG § 4 Abs 4, § 5
Erbt ein StPfl einen Gewerbebetrieb und nimmt er einen Kredit auf, um die Ansprüche eines Ersatzerben zu erfüllen, so ist diese Darlehenverbindlichkeit eine Privatschuld. Dies gut auch dann, wenn sie als Betriebsschuld ausgewiesen wird.
Eine private Darlehensverbindlichkeit wird nicht dadurch zur Betriebsschuld, daß sie durch betrieblich genutzte Grundstücke dinglich gesichert wird.