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Entlassung einer Kassierin wegen Untreue bzw Vertrauensunwürdigkeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 351 Heft 11 v. 1.11.1985

AngG § 27 Z 1

Der Verstoß einer Kassierin gegen betriebsinterne Vorschriften, nämlich das Verbot, privates Geld an die Kassa mitzunehmen bzw die Anweisung, Groschenbeträge und Trinkgelder in die Gemeinschaftskasse zu geben, rechtfertigt nicht deren Entlassung.

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