EStG § 26 Z 7
Erhält ein Arbeitnehmer einen Bezug, der von der tatsächlichen Höhe seiner Spesen unabhängig ist, ist ein Herausschälen der im Gesamtlohn enthaltenen Reisekostenersätze und Behandlung der herausgeschälten Beträge isd § 26 Z 7 EStG unzulässig.